Neue Zollfreigrenze bringt kaum Ersparnis

Abgelegt im Kapitel Uncategorized 

Hunderte von Websites jubelten: Zum 1. Dezember 2008 wird die Zoll-Freigrenze von bisher 22 auf 150 Euro erhöht. Wer also DVDs, Spiele oder Musik-CDs bis zu einem Preis von 150 aus einem Nicht-EU-Land kauft, müsse nicht mehr mit Einfuhrabgaben rechnen.

Das ist aber so nicht richtig. Zwar wird die Freigrenze für den Einfuhrzoll erhöht, so daß erst ab 150 Euro Abgaben von meist 0 bis 14 Prozent des Warenwertes erhoben werden. Doch der Zoll ist nur ein Teil der Aufschläge.

Weit höher ist die zusätzlich zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer, die 19% beträgt – vom Warenwert zuzüglich Porto zuzüglich Zoll. Und hier bleibt die Freigrenze bei 22 Euro.

Die künftige Ersparnis macht sich damit kaum bemerkbar. Bei vielen Produkten, bei denen gar kein Zoll anfällt, wie Computer, Handys, Bücher oder Poster, bringt die neue Freigrenze keine Vorteile.

Kommentare

3 Kommentare auf “Neue Zollfreigrenze bringt kaum Ersparnis”

  1. Asmudeus am October 4th, 2008 05:28

    Ich glaube da irrt ihr euch, diese Grenze die bisher 22€ betrug galt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (aneinander gekoppelt, nicht für beide unabhängig 22€).

    So habe ich (und die jubelnden Websites^^) es zumindest verstanden. Ich beziehe mich da auf die Zollseite.
    Hier der (verkürzte) Link zu der genauen Seite: http://tinyurl.com/gedgu .

  2. René Meyer am October 4th, 2008 19:01

    Es gibt eine vielfache Bestätigung durch die Zollbehörden, daß sich nur die Zoll-Freigrenze erhöht, nicht die Freigrenze für die Umsatzsteuer.

  3. Asmudeus am October 5th, 2008 02:50

    Ach verdammt noch eins, das ist sehr ärgerlich. Wieso gibst du das nicht auch so in dem Blogpost oben wieder :D?
    Das ganze wirkte etwas konstruiert weil du nicht sagtest wieso sich alle anderen inkl. Heise.de geirrt hatten. Eigentlich hatten sie sich auch nicht geirrt, zu dieser Zeit gab es ja noch nicht dieses offizielle Zollschreiben aus obigem Link, somit war ihnen Recherchemäßig nichts vorzuwerfen.

    Dein Link ist mir beim suchen leider durch die Lappen gegangen (ich weiß noch dass die Affenheimtheater-URL bei mir irgendwann mal in der Ergebnisliste aufgetaucht ist).

    Also nochmal zusammengefasst für andere Mitleser (und diesesmal hoffentlich komplett richtig):
    Das ganze geht wohl von der EU aus, die Erhöhung der Zollfreigrenze ist eine Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht. Was nun für die allgemeine Verwirrung/Unklarheit sorgte war dass die Freigrenze der Einfuhrumsatzsteuer (noch) an die Freigrenze für Zoll gekoppelt ist (steht in dem Link aus meinem letzten Post), somit wäre automatisch die Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer auch angehoben worden (von 22€ auf 150€).
    Netterweise wird jetzt, scheinbar, gleich das Einfuhrumsatzsteuerrecht dahingehend geändert, dass diese Koppelung herausgenommen wird. Damit die Einfuhrumsatzsteuer weiterhin oft kassiert werden kann, würde ich mal tippen^^.

    Ich habe jetzt nicht auf die Richtigkeit von Rechtsbegriffen geachtet, aber faktisch müsste es jetzt so stimmen.

    Den Ausdruck “Sendungen mit geringem Wert” sollte man beachten, wenn man sich diese Vorschriften ansieht.

    Danke René für den Link und den Blogpost an sich.